Endlich hat lt. ADACmotorwelt 3/2009 (S. 10) ein Gericht die Straßenverkehrsordnung konkretisiert (was die Poltik "vergessen" hat): überholt werden darf (im Fall einer zweispurigen Autobahn) nur dann, wenn der Überholende mindesten 10 km/h schneller fährt als der zu Überholende und/oder der Überholvorgang maximal 45 Sekunden dauert. Hoffentlich lesen dieses Urteil möglichst viele der asozialen Volltrottel, die uns täglich auf den Autobahnen dieses Land nerven!